Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma,

 

FIBO Reifenhandelsges.m.b.H.

ATU 17675004

Postadresse: Heideweg 27, 2444 Seibersdorf

Betriebsgelände: c.a. 1Km Außerhalb von Seibersdorf in Richtung Hof am Leithaberge

Koordinaten: N/S 47 57,390’ – O/W 16 32,178’

Tel: +43 2255 7220, Fax: +43 2255 7235 2

office@fibo-reifen.at, www.fibo-reifen.at

 

  1. Allgemeines:

Für alle Angebotene, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und zwar auch dann, wenn Käufer, Besteller u. dgl. Andere Bedingungen vorschreiben. Abänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Lieferbedingungen - Lieferfristen:

Lieferung und Berechnung erfolgen ausschließlich zu den am Tag des Versandes oder Abholung der Ware gültigen Preisen und Bedingungen zuzüglich Umsatzsteuer. Die Wahl der Versandart bleibt der Firma FIBO überlassen. Die allenfalls bestätigten Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein, müssen jedoch bei Überschreitung derselben jeden Schadenersatz ablehnen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Wiederverkäufer sind jedoch berechtigt, die Ware in ihrem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, auf unseren Wunsch, seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer abzutreten und den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir sind im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung erlischt, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

  1. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vermerken auf der Rechnung bzw. dem Verkaufsbeleg.

a.)     Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 12% p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.

b.)      Weiters sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten.

c.)     Skontoabzüge dürfen nur bei Vereinbarung und diesbezüglichem Vermerk auf der Rechnung innerhalb der vorgesehenen Frist vorgenommen werden.

d.)     An Angestellte und Vertreter unserer Firma kann nur dann mit schuldbefreiender Wirkung Zahlung geleistet werden, wenn diese inkassoberechtigt sind. Sie sind angewiesen, Ihnen die Vollmacht vorzuweisen.

e.)     Sind mehrere Rechnungen zur Zahlung offen, sind wir auch bei gegenteiliger Zahlungswidmung berechtigt, sie Zahlung auf die älteste Schuld abzurechnen.

f.)       Eine Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen wird ausgeschlossen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung:

Gewährleistungsansanprüche können nur seitens unseres unmittelbaren Abnehmers (Kunden) und zwar ausschließlich innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Lieferung an, gestellt werden. Die Ware muss franko an uns gesandt werden. Bei berechtigten Reklamationen ersetzen wir den Zeitwert der Ware. Kann der Fehler durch Instandsetzung beseitigt werden, so beschränkt sich der Gewährleitungsanspruch auf die Instandsetzung durch uns.

Sofern durch Gesetz nicht zwingend anders vorgeschrieben, haften wir nicht bei leichter Fahrlässigkeit.

Schadensersatzansprüche jeder Art gegen bzw. gegen unsere Lieferanten sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Wir haften nicht für Sachschäden, die der Kunde als Unternehmer erleidet (§ 9 PHG). Für den Fall, dass der Kunde die vertrags-gegenständliche Ware an einen oder andere Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, bei sonstigem Schadensersatz der Ausschluss für Sachschäden im Sinne des § 9 PHG an den anderen Unternehmer zu überbinden.

 

Keine Gewährleistung ist möglich, wenn:

a)       die Ware durch äußere Einwirkungen und mechanische Verletzungen schadhaft geworden ist;

b)       die Beschädigung durch Fahrlässigkeit oder Unfall entstanden ist;

c)       der Reifen auf nicht einwandfreien Felgen montiert oder unsachgemäß auf diese aufgezogen wurde;

d)       der Reifen durch unrichtige Radstellung oder Unwucht schadhaft wurde;

e)       der Reifen einer zu hohen, nicht zugedachten Höchstgeschwindigkeit oder Belastung ausgesetzt wurde;

f)         der für den Reifen und das bestimmte Fahrzeug vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde;

g)       die Ware von Fremden repariert oder bearbeitet wurde.

 

  1. Verschiedenes

Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten unserer Kunden zu verwenden und zu speichern. Für Beratung und Empfehlungen unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Haftung.

 

  1. Geltung österreichischen Rechts:

Mit unseren ausländischen Geschäftsfreunden vereinbaren wir die Geltung des Österreichischen Rechts, gleichgültig, wo der Vertrag geschlossen wurde.

 

  1. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage unterwerfen sich die Vertragsteile dem jeweils zuständigen Wiener Neustadt.

Firmenbuchnummer: FN 117419a – von 1988